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“Gewalt fängt da an,
wo Wissen endet!”

Jedes Lebewesen hat
ein Recht auf
körperliche und seelische
Unversehrtheit
und das Recht,
GLÜCKLICH zu sein!

Trainingsbestimmungen

 

  1. Für den/die Hund(e) besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Die Police ist auf Verlangen nachzuweisen.
     
  2. Für den/die Hund(e) besteht Impfschutz gegen Tollwut (beiWelpen altersangemessen).
    Auf Verlangen ist dies durch Vorlage des gültigen Impfausweises nachzuweisen.
    Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein(e) Hund(e) frei ist/sind von ansteckenden Krankheiten und Parasiten.
     
  3. Im Training werden grundsätzlich alle Ausbildungsmethoden und Hilfsmittel abgelehnt, die den/die Hund(e) stark verängstigen, ihm/ihnen Schmerzen zufügen, ihn/sie in seiner/ihrer Würde verletzen oder seine/ihre Persönlichkeit zerstören.
     
  4. Das Training wird nach bestem Wissen und Gewissen von Hunde-einfach durchgeführt.
     
  5. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Da der Trainingserfolg im Wesentlichen von der Mitarbeit des Teilnehmers und der richtigen Umsetzung der Ratschläge abhängig ist.
     
  6. Hunde - einfach behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Gebühr für bereits bezahlte Stunden wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
     
  7. Hunde - einfach behält sich vor, in dringenden Fällen, Trainingsstunden abzusagen.
    In diesen Fällen wird das Training selbstverständlich nachgeholt.
     
  8. Stört ein Teilnehmer das Training, so behält sich Hunde-einfach das Recht vor, diesem Teilnehmer das weitere Training zu verwehren, wobei die erbrachte Gebühr nicht zurückerstattet wird. Störungen im Sinne der Trainingsbedingungen sind u. a. das unbegründete Missachten der Trainingsanweisungen von Hunde-einfach, Verhaltensweisen, welche die anderen Teilnehmer beeinträchtigen und Verhalten, das trotz wiederholter Aufforderung nicht eingestellt wird.
     
  9. Die Anmeldung zu Einzel- / Gruppentrainings ist verbindlich.
     
  10. Die Gebühr für die Teilnahme am Gruppentraining ist im Voraus zu zahlen. Eine Rückerstattung der
    Trainingsgebühr, für nicht in Anspruch genommene Gruppentrainingsstunden ist nicht möglich.
     
  11. Die Gebühr für Einzeltrainings ist jeweils im Anschluss an eine Trainingseinheit zu entrichten.
     
  12. Zahlungen sind jeweils in bar oder auf das Konto von Hunde-einfach zu entrichten.
     
  13. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltrainings muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder verspätet, müssen wir dieses Training nach geplanter Dauer in Rechnung stellen.
     
  14. Das Training findet auf dem Trainingsgelände von Hunde-einfach in Trebra statt.
    Nach Absprache auch bei dem Teilnehmer zu Hause. Ortswechsel behält sich Hunde-einfach ausdrücklich vor.
     
  15. Der Teilnehmer haftet für alle die von sich, seinem/seiner Hund(e) sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden. Soweit der Teilnehmer durch Hunde-einfach aufgefordert wird, seinen Hund/seine Hunde von der Leine
    zu lassen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und
    Beratungsstunden erfolgen auf eigenes Risiko.
     
  16. Eine Haftung für Hunde-einfach, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks
    gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
    Hunde-einfach zurückzuführen ist.
     
  17. Haftet Hunde-einfach gemäß a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne das grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen Hunde-einfach bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischer Weise rechnen musste.  In den Fällen des Abs. b) haftet Hunde-einfach nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
     
  18. Alle Ausbildungsunterlagen (Schrift, Bild, Ton, Video) die von Hunde-einfach ausgehändigt oder per Internet zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung in keiner Form vervielfältigt werden.
     
  19. Digitale Foto-, Video- und DVD Aufnahmen die während der Trainings und/oder auf Veranstaltungen von Hunde-einfach erstellt werden, sind Eigentum von Hunde-einfach.
     
  20. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 
       
    Stand 01/19